Das Sündenregister


Übersetzung der in Latein geführten Aufzeichnungen des Philipp Wilhelm Enst, Pastor in Eslohe von 1756 bis 1788

[Pfarrarchiv Eslohe A 3 folg. 208-209, EF Teil I, Seite 314 Q 353]

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(C) Wilhelm Feldmann

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Meine Spurensuche im Pfarrarchiv

 

 

Auf der Suche nach Spuren, die der Siebenjährige Krieg in den geführten Kirchenbüchern des Esloher Kirchspiels hinterlassen hat, bin ich auf ein Verzeichnis gestoßen, welches kurz nach Ende dieses Krieges vom Esloher Pfarrer Philipp Wilhelm Enst erstellt und mit dem Datum vom 23. Juni 1764 versehen wurde. Dieses wurde nicht zufällig gewählt, da der 23. Juni, Vorabend von St. Johannes der Täufer und Mittsommer, auch im Sauerland ein traditioneller Termin für Gerichts- und Verwaltungstage war. An diesem waren Abgaben fällig und die öffentliche Ordnung wurde überprüft. 

 

Die Abfassung dieses Schriftstückes erfolgte in Latein, der damals üblichen Amtssprache der Kirche. Sie war und ist die Sprache der Gebildeten, also der Gelehrten, Juristen und des Klerus. Für einen „Nichtlateiner“ - wie ich es bin – war es nicht besonders einladend, die in diesem Schriftstück vermuteten Geheimnisse aufzudecken. Ich habe mich darauf eingelassen, da schon die oben angestellte Inskription „Catalogus citatorum ad synodum“, wörtlich: „Das Verzeichnis der zur Synode Geladenen“, mein Interesse weckte. Gesteigert wurde meine Neugierde auch, als ich feststellte, dass dieses Verzeichnis in den „Esloher Forschungen“ im lateinischen Urtext abgedruckt war. Der Chronist hatte sich nicht der Mühe unterzogen, eine Übersetzung in die Gegenwartssprache vorzunehmen. Nun aber war mir eine Maschine an die Hand gegeben: KI half mir vortrefflich bei der Aufklärung. 


Historisches Foto der Pfarrkirche St. Peter und Paul zu Eslohe, rechts im Vordergrund erkennt man das Pfarrhaus von 1688
Historisches Foto der Pfarrkirche St. Peter und Paul zu Eslohe, rechts im Vordergrund erkennt man das Pfarrhaus von 1688

 

 

Das Sündenregister der Pfarrei

 

 

Diese Liste enthält Namen und Vergehen damals lebender Personen im Esloher Kirchspiel, die wegen eines Vergehens vor das Sendgericht geladen, befragt und beurteilt wurden. Diese „Sendfälligen“ erhielten die „Brüchtestrafe“ für ihre Verfehlungen.

Typische Vergehen waren das Fernbleiben vom Gottesdienst, Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, vorehelicher Geschlechtsverkehr oder uneheliche Geburten, Fluchen, Trunkenheit oder Schlägereien sowie Streitigkeiten zwischen Nachbarn.

Der „Catalogus citatorum“ zeigt, dass die Kirche nun hart durchgriff. Es ging um die Wiederherstellung der Sitte im Kirchspiel, die während der siebenjährigen Kriegswirren gelitten hatte. So jedenfalls klang das offizielle Kredo, doch die verhängten Geldstrafen waren für die kurfürstliche Verwaltung eine wichtige Einnahmequelle, um ihre leere Kasse nach dem Krieg wieder aufzufüllen. 

 

Daneben standen die verschiedenen außerordentlichen, sogenannte Kopf-Schatzungen aus dem Zeitraum von 1759–1783 bei denen sogar die sonst steuerbefreiten Adeligen und Geistlichen des Landes veranschlagt wurden. Die Schatzungen wurden ausgeschrieben, um die durch den Siebenjährigen Krieg (1756–1763) verursachten Belastungen zu finanzieren und um die immensen Schulden, die nach dem Krieg auf dem Herzogtum lasteten, zu bedienen bzw. abzutragen.

 

Moralische Integrität und Wohltätigkeit:

Pfarrer Enst und seine Rolle beim Sendgericht

 

Zum Sendgericht fanden der Pfarrer sowie der kurfürstliche Richter als weltlicher Vertreter zusammen. In Eslohe waren das im Jahre 1764 der Richter Ferdinand Christian Höynck und Pfarrer Philipp Wilhelm Enst, die auf Geheiß des Kölner Erzbischofs Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels das Sendgericht abhielten. Ob hier auch „Sendgeschworene“, ehrbare Männer des Kirchspiels, aufgerufen waren, die Verfehlungen ihrer Nachbarn anzuzeigen, ist nicht bekannt.  

Mit KI themenbezogen dargestellt: Ein Verurteilter zahlt seine Brüchtestrafe beim Sendgericht
Mit KI themenbezogen dargestellt: Ein Verurteilter zahlt seine Brüchtestrafe beim Sendgericht

Richter und Pfarrer waren im Kirchspiel geachtete Persönlichkeiten, denen man moralische Integrität und Wohltätigkeit nicht absprechen konnte. Höynck war von 1756-1802 der letzte churfürstliche Richter zu Eslohe, Reiste, Hellefeld und Eversberg. Er war ehelos und nicht unvermögend. Aber er hinterließ eine Abhandlung über die bäuerlichen Lasten, was zeigt, dass er Einblick hatte und wissen musste, welche Bedrängnisse den Bauernstand plagten. Dieser Mann war zweifelsohne einer, dem man ein gerechtes Urteil zutraute. Doch wie stand es mit seiner Integrität? War er ehrlich in der Beurteilung, wenn es um moralische Werte ging? Schließlich war auch er Vater eines unehelichen Sohnes.   

 

Nur Gutes kennt die Geschichtsschreibung von Pfarrer Enst. Er war ein geachteter Gottesmann, ein engagierter Pfarrer, dem die Kirchengemeinde nach seinem Ableben ein dankbares Andenken schuldete. Anerkennung fand er nicht nur bei seinen Pfarrkindern. Auch die Kapuzinermönche in Klosterbrunnen, deren Pfarrer Enst viele Jahre ein „sehr eifriger, gefälliger und zuverlässiger Geistlicher Vater“ war, beschreiben in ihren Analen einen guten Freund und Förderer der Glaubensgemeinschaft im Homert-Gebirge, der dort große Achtung genoss. Als vom Papst ernannter „notarius apostolicus“ war er ein guter Vermittler und hat manche Zwietracht geschlichtet. Viele Testamente und Verträge wurden mit seiner Hilfe geschlossen. 1764 war sein Amt von großer Bedeutung, da es eine Brücke zwischen kirchlichem und weltlichem Recht schlug. Sein guter Ruf hallte noch lange nach seinem Tode 1788 nach. Einhundert Jahre danach schilderte es der in Niedereslohe geborene Pastor Hesse in einem Brief so: „Er (Enst) galt für einen „heiligmäßigen Mann“. 

 

Die Erbauung der heutigen Pfarrkirche war das Lebenswerk des emsigen Pfarrers. So wie er, hat auch Richter Höynck als Stifter der Nepomuk-Statue in Eslohe ein sichtbares Denkmal hinterlassen. Und nun das: Ein Sündenregister, dessen Grundlage wohlmöglich auf Diffamierungen, gar Lügen beruhten? 


Die Wiederherstellung der Sitte nach dem Siebenjährigen Krieg

 

Die Vorstellungen von Moral und Sitte waren anders wie heute; sie wurden nach anderen Maßstäben beurteilt. Die Zeit der Aufklärung, eine Epoche, in der die Vernunft zur wichtigsten Leitlinie des Denkens und Handelns erhoben wurde, war im Jahre 1764 im Herzogtum noch nicht angebrochen. Vorurteile, Aberglauben und blinden Gehorsam gegenüber Kirche und Adel mussten noch überwunden werden. Die Kernelemente der Aufklärung, die Forderung nach Freiheit, Gleichheit und Toleranz führten erst langfristig zu einer Veränderung in der Gesellschaft. Die Macht sollte vom Volk ausgehen, nicht von einem Herrscher „von Gottes Gnaden“. Der Untertan wurde zum Bürger. 

 

Warum die Menschen wegen ihrer Verfehlungen, die nach heutiger Sichtweise keine waren, zu „Sendfälligen“ wurden und Pfarrer und Richter zu Handlangern eines mächtigen Kurfürsten, kann man nur so im historischen Kontext verstehen. Der Blick in den „Catalogus“ mag uns heute als unwirklich, gar als Glosse erscheinen, doch für die Betroffenen selbst war das Verhängen der Brüchtestrafe oft eine dauerhafte Brandmarkung oder Schande. Dass sie nicht zur Existenzvernichtung führte, schreiben wir dem Gerechtigkeitsempfinden der Urteilenden zu. Pfarrer und Richter standen zwischen der Pflicht zur Bestrafung und dem Mitleid oder der Einsicht in die Unverhältnismäßigkeit. Sie werden einen Weg gefunden haben, um wenig Härte beim Verhängen der Strafe aufkommen zu lassen. Schließlich kannte man sich im dörflichen Umfeld. Man war sich nicht fremd und letztlich erteilte der Pfarrer im Beichtstuhl und vor dem Traualtar auch denen den christlichen Segen, die nach damaliger Sicht unzüchtig gewesen oder sich in Moral und Sitte fragwürdig verhalten hatten. Doch urteile selbst:    

 

"Das Verzeichnis von 1764 der zur Synode Geladenen"


1. Aus der Kückelheimer Bauernschaft

 

 

Maria Catharina Eickelmann, die mit einem anderen verheiratet ist, wegen einfacher Unzucht: Sie sagt, die Strafe sei vom Mitbeteiligten (Komplizen) bezahlt worden.“

Zur Person: Maria Catharina Eickelmann wurde am 27.02.1722 geboren und ist am 05.03.1764 die Ehe eingegangen mit dem Witwer Hermann Sasse, Anwohner („acolla“) in Lüdingheim. Trauzeugen waren: Johann Lammert aus Kückelheim und Anton Stöwer, Küster („custos“) in Eslohe. 

 

 

Maria Catharina Rötz aus demselben Grund; sie wohnt zurzeit beim Freiherrn von Ketteler, kehrt aber in das Kirchspiel zurück; sie wird 3 Mark („marcas“) zahlen.“

Der Name Rötz oder auch Rötzmann ist mit einem Hof in Kückelheim verbunden. Hinweise zur Person ergeben sich nicht in den Kirchenbüchern, jedoch in der unmittelbar nach dem Siebenjährigen Krieg durchgeführten Steuerschatzungsliste 1764/65: „Rötzman, ein vollspan, gibt über 1 rt. Schatzung, 0/24 dessen frau [Anna Maria Catharina], ein kind über 12 jahr 0/6, ein beywohner, so ein tagelöhner, 0/16, dessen frau 0/8, noch ein lohner von der gleichen condition 0/16, dessen Frau 0/8“. 

Die Familie von Ketteler gehörte zum einflussreichsten Adel in Westfalen. Dass Maria Catharina dort „wohnte“ (habitat), deutet darauf hin, dass sie dort als Dienstmagd tätig war. In der Zeit um 1762 war der im Sauerland ansässige Zweig der Familie von Ketteler vor allem auf Haus Höllinghofen (bei Arnsberg-Vosswinkel) und Schloss Herdringen konzentriert. Die lateinische Bezeichnung marcas bezog sich rechtlich auf die Kölner Mark.  

 

 

„Hubertus Hufnagel (Hauffnagel) hat eine Entjungferte geheiratet, er wird 6 Mark geben (zahlen), er hat bezahlt.“ 

Zur Person: Hubert Jodokus Hufnagel war am 30.12.1736 geboren und ging am 24.01.1763 die Ehe mit Elisabeth Gockel ein. Diese war am 02.09.1736 in Niedersalwey geboren. Trauzeugen waren ein Bernhard Voss und ein weiterer Nachbar („alii vicini“).

defloratam duxit: Wörtlich „er hat eine Entjungferte (nach Hause) geführt“. Im lateinischen Kontext bedeutet uxorem ducere (eine Frau führen), also schlicht heiraten. Der Begriff deflorata weist hier auf den vorehelichen Status der Frau hin.

 

 

Caspar Deitman aus demselben Grund: er wohnt bei Schulten in Marpe als Pächter des Freiherrn von Bönninghausen, 6 Mark.“

„Aus demselben Grund“ bezieht sich auf den vorherigen Eintrag zu Hubertus Hufnagel. Es bedeutet, dass auch Caspar Deitman die Gebühr wegen einer Heirat mit einer bereits „defloierten“ (entjungferten) Frau oder wegen eines ähnlichen vorehelichen Vergehens zahlen muss. qua conductorem: Ein Conductor ist jemand, der Land oder ein Gut gepachtet hat. „Freiherr von Bönninghausen“: Dies ist die Adelsfamilie, der das Land in (Nieder-)Marpe gehörte. Sie war auch Eigentümer des adeligen Gutes in Bremscheid, vormals: von Esleben.

 

 

Carolus Halman, nunmehr ein Mann von gutem Ruf, der schon vor langer Zeit eine Entjungferte geheiratet hat, [schuldet] 8 Mark; er hat mir 1 Reichstaler gezahlt, der Rest bleibt noch offen.“

Zur Person: Es handelt sich um Carl Philipp Halmann, der am 11.06.1754 die Anna Maria Becker aus Hellefeld in der Pfarrkirche zu Eslohe geheiratet hatte. Trauzeugen waren Godefried Schulte und der Küster Anton Stöwer. Vermutlich war Carolus mit Max Halmann aus Niedermarpe verwandt, der Richter („judex“) in Oedingen war. Vielleicht deshalb: „Jetzt ein Mann von gutem Ruf“. Das betont, dass er inzwischen als ehrbarer Bürger gilt, obwohl die Heirat damals einen Makel darstellte.

Die Tat lag zum Zeitpunkt des Eintrags schon Jahre zurück. Das zeigt, wie die damalige Obrigkeit auch alte „Sünden“ noch nach Jahren verfolgte, um die Kasse aufzubessern. Da Carolus nun als „vir bonae famae“ bezeichnet wird, wollte er vermutlich seine rechtliche oder soziale Stellung endgültig klären, indem er die alte Buße (Brüchte) abstotterte.

 

2. Aus Obersalwey

Barbara Bunte wegen zum bereits dritten Mal begangener einfacher Unzucht; zur letzten Synode (Sendgericht) vorgeladen, ist sie nicht erschienen, sondern aus dem Kirchspiel geflohen; sie bittet nun [reumütig] um die heilige öffentliche Kirchenbuße zur Besserung; der Mitbeteiligte ist abwesend; sie wird 9 Mark zahlen.“

Zur Person: Die Vorgeladene war Barbara Schelle gnt. Bunte, am 18.10.1730 in Obersalwey geboren. Ihr Sterbedatum ist der 05.12.1805. Sie heiratete später, am 04.09.1777 den Ferdinand Koch aus Becksiepen. Trauzeugen waren ihr Schwager Caspar Sapp (siehe unten) und Eslohes Küster Anton Stöwer. 

 

„Caspar Saap (=Sapp) wegen einfacher Unzucht; er hat die Deflorierte (Entjungferte) geheiratet; 6 Mark [Strafe].“

Zur Person: Caspar Sapp wurde am 23.07.1725 in Serkenrode geboren und lebte nach seiner Eheschließung mit Eva Elisabeth Schelle gnt. Bunte (Schwester von Barbara, siehe oben) am 07.11.1758 als „Beisasse“ in Obersalwey, wo er auch später, am 15.01.1808 verstarb. Seine Frau ist bei der Geburt ihres achten Kindes am 26.06.1777 im Kindsbett verstorben. Der Witwer Caspar Sapp ging zwei weitere Ehen ein. 2. Ehe am 16.09.1777 mit der Witwe Maria Marg. Hermes, die am 21.12.1794 verstarb. 3. Ehe am 22.07.1795 mit der Witwe Maria Cath. Ricken aus Lüdingheim.

  

„Wilhelm Hoffmann; da er als Lahmer (Gehbehinderter) hier nicht erscheinen kann, soll die Ehefrau erscheinen und energisch und mit Nachdruck zurechtgewiesen werden, wobei ihr eine heilige Buße aufzuerlegen ist; da sie arm sind, wird er (oder sie) an drei Sonntagen büßen (Abbitte leisten für ein Vergehen oder ein Versäumnis, was nicht näher bezeichnet wurde).“ 

Das bedeutet meist eine öffentliche Buße in der Kirche (z. B. Stehen an einem bestimmten Platz während des Gottesdienstes) über drei Wochen hinweg.

Zur Person: Wilhelm Hoffmann aus Obersalwey ging am 26.04.1763 die Ehe mit der verwitweten Elisabeth Wilke aus Fehrenbracht ein. Er starb nach einer langanhaltenden Krankheit am 23.02.1766. 

 

"Steckman mit Ehefrau, Sohn und Schwester; sie leben in ständigen Zänkereien. Der Ehemann lässt die Schwester den Haushalt führen und straft den Sohn nicht, der seine Stiefmutter bis hin zu Schlägen misshandelt. Dies scheint die Ursache der wahrlich elenden Ehe zu sein. Der Ehemann soll sich an die Ehefrau halten und nicht an die Schwester; jene [die Frau] ist die Herrin im Hauswesen, nicht diese [die Schwester]. Es wird eine Gegenüberstellung und ein Versöhnungsversuch beantragt.“ 

 

3. Aus Niedersalwey

 

 „Der alte Hülman mit seiner verehelichten Tochter Ursula: Im Jahr 1762, am Fest der Himmelfahrt des Herrn, hat die Tochter zum Ärgernis der gesamten Nachbarschaft den Vater aufs Schwerste mit verschiedenen Spottreden beleidigt, wobei sie unter anderem diese Worte gebrauchte: „Du alter Stänker, willst du die Herrschaft schlagen?“ Ebenso soll die Tochter vernommen werden, warum sie einige Male während der Ernte am Feiertag nicht die heilige Messe gehört hat; sie schiebt den Mangel an Schuhen vor, obwohl ihr Ehemann doch ein Schuster ist. [Strafe:] 3 Pfund Wachs für die Kirche.“

Zu den Personen: Engelbert Hüllmann, geboren am 08.07.1708, gestorben 21.01.1768, war mit Anna Elisabeth Külmann seit dem 31.08.1730 ehelich verbunden. Deren Tochter Anna Ursula wurde am 11.10.1735 geboren. Diese ging am 28.01.1761 mit Hermann Theodor Berghoff aus Kückelheim die Ehe ein.  



4. Aus der Esloher Bauernschaft

 

Anna Maria Lambertz wegen einfacher Unzucht zum zweiten Mal, sie hat Genugtuung geleistet (bezahlt). Maria Catharina Lambertz; sie haben eine arme Mutter, die Mitleid verdient.“

„Wegen einfacher Unzucht“: Im juristischen/kirchlichen Latein bedeutet dies meist vorehelichen Geschlechtsverkehr zwischen zwei Unverheirateten (im Gegensatz zum Ehebruch). Sie war eine Wiederholungstäterin, was die Strafe normalerweise erhöhte. Sie hat die geforderte Buße (Geld oder Kirchenbuße) beglichen.

 

Maria Catharina Lambertz ist vermutlich die Schwester, die ebenfalls in den Fall verwickelt war oder eine eigene Buße offen hatte. „Sie haben eine arme, mitleidswürdige Mutter“: Dies ist eine Randnotiz des Schreibers. Sie deutet darauf hin, dass die Strafe aufgrund der bitteren Armut der Familie gemildert wurde oder dass man von einer weiteren Verfolgung absah.

Zu den Personen: Anna Maria Lambert hatte mehrere uneheliche Kinder geboren: Ihr ältester Sohn Johann Franz Anton Lambert wurde am 13.04.1755 geboren. Dessen Vater war ein Anton Hennemann. Am 22.04.1760 kamen Zwillinge zur Welt, die Söhne Johann Philipp und Hermann. Zum Vater dieser Kinder sind im Taufbuch keine Angaben gemacht. 

Auch ihre Schwester Maria Catharina gebar am 18.01.1756 unehelich eine Tochter namens Maria Elisabeth Lambert, entstanden aus der Liaison mit einem Sebastian Wiethoff. Aus den Büchern ist nicht ersichtlich, ob die Schwestern eine eheliche Verbindung eingegangen sind. 

 

 

„Adam Sommer wegen einfacher Unzucht; er war mein Diener (Hausknecht), daher verlange ich eine exemplarische Strafe; er hat Genugtuung geleistet.“

„Er war mein Diener“: Das ist eine sehr persönliche Notiz des Verfassers. Er betont hier das Dienstverhältnis: „daher fordere ich eine beispielhafte (abschreckende) Geldstrafe“. Weil Adam Sommer im Haushalt des Schreibers angestellt war, empfand dieser das Vergehen wohl als besonderen Vertrauensbruch oder schlechtes Vorbild und forderte deshalb eine besonders harte Bestrafung. 

Trotz der geforderten Härte hat Adam Sommer die Strafe am Ende beglichen. Hier wird die persönliche moralische Entrüstung des Dienstherrn deutlich. In der damaligen Zeit war das Gesinde (Diener, Mägde) der direkten Aufsicht und Disziplinargewalt des Hausherrn unterstellt. Ein moralisches Fehlverhalten wurde oft strenger geahndet, um die Autorität des Hauses zu wahren. 

 

Servatius und Hermann, zwei Bergleute, die am Fest des heiligen Apostels Thomas [21. Dezember] während des Hochamtes mit größtem Ärgernis in der Kirche fast bis zu Schlägen mit einem Dritten gestritten haben; die Ursache [?] ... wird aber Hermann zugeschrieben. Wohlgemerkt: Beide sind bei mir erschienen, und ich habe ihnen eine Strafe von drei Pfund Wachs für die Kirche auferlegt, welche zu bezahlen sie auch versprochen haben. Sie sollen eingetrieben werden.“ 

 

 

Anton (N.N.), Diener beim Müller in Bremschede (Bremscheid), wegen einfacher Unzucht; er hat einen Absolutionsschein (Entlassungsschein); es wird eingestellt.“

5. Aus Frielinghausen

 

Joannes Caspar Stappert hat eine Entjungferte geheiratet, 6 Mark“. 

Zur Person: Stappert stammte aus Grönebach und heiratete am 12.05.1763 die Anna Eva Wiese aus Frielinghausen, dort am 24.02.1734 als Tochter des Anton Wiese und seiner Ehefrau Catharina, geb. Hellermann. Das Paar erwartete zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung ihr erstes Kind: Johann Ferdinand Stappert wurde am 17.11.1763 geboren.  

 

Die Ehefrau des fromm verstorbenen Caspar Kock. Der fromm verstorbene Ehemann hat Bürgschaft geleistet für die zu zahlende Geldstrafe wegen einfacher Unzucht, die von seiner Schwester Anna Catharina, die derzeit abwesend ist, begangen wurde, 9 Mark; er hat 6 Mark gezahlt.“

„Fromm verstorben“ ist eine übliche respektvolle Formel für Verstorbene in Kirchenbüchern. „Er hat Bürgschaft geleistet“: Caspar Kock hatte sich also zu Lebzeiten verpflichtet, für die Strafe seiner Schwester geradezustehen. Da die eigentliche Täterin nicht greifbar war, hielt man sich an den Bürgen (bzw. nun an dessen Witwe, die den Nachlass erhielt).

 

Herman Funcke hat eine Entjungferte geheiratet und er sagt, dass er die Geldstrafe in Meschede bezahlt hat.“

Der Schreiber scheint ihm nicht ohne Weiteres zu glauben oder hat noch keinen schriftlichen Beleg dafür. Herman Funcke versucht hier offenbar, einer Doppelzahlung zu entgehen. Da Meschede der Sitz des zuständigen Amtes oder Gerichts war, behauptet er, seine Schulden bereits dort direkt bei der übergeordneten Behörde beglichen zu haben, statt beim lokalen Beamten oder Pfarrer vor Ort.

 

Vom sogenannten Klaucke wird gesagt, dass er im Jahr 1759 im Oktober und November an den Feiertagen selten dem Gottesdienst beigewohnt, sondern in den Wäldern Eicheln gehütet hat; er wandte zwar eine Schwäche der Füße ein, aber vielleicht war ein Rausch die Ursache. Sodann steht fest, dass er am 21. Sonntag danach [nach Pfingsten], nämlich im besagten Jahr, nicht am Gottesdienst teilgenommen hat und dennoch am darauffolgenden Montag aus einem weltlichen Grund zu Fuß nach Eslohe gegangen ist. 3 Pfund Wachs.“ 

Der Schreiber hält hier ein Gerücht bzw. eine Zeugenaussage fest. Er hat lieber Eicheln gehütet (vermutlich für die Schweinemast), statt in die Kirche zu gehen. Seine Ausrede war ein „Fußleiden“. Der Schreiber wird sarkastisch: „Vielleicht war ein Kater (übermäßiger Alkoholkonsum) die Ursache. Das ist der Beweis für seine Lüge: Wer montags aus banalen Gründen nach Eslohe laufen kann, hätte sonntags auch den Weg zur Kirche geschafft. Die Strafe bestand hier nicht aus Geld, sondern aus 3 Pfund Wachs (vermutlich für die Altarkerzen der Kirche).

Zur Person: Es handelt sich hier wohl um den Franz Klauke, geb. am 22.03.1740 in Frielinghausen, der spätere Hoferbe. Er war zum Zeitpunkt „seines Vergehens“ 19 Jahre alt. In der Kopfschatzung von 1764 wird er als Sohn erwähnt: „Klaucke ein 1/2span, gibt unter 1 Rtlr. und 12 Groschen Schatzung, dessen Frau 6 Groschen, ein Sohn und eine Tochter 6 Groschen Schatzung.“ 1772 starben beide Eltern. Am 24.09.1778 ging der 38jährige Junggeselle mit der acht Jahre jüngeren Anna Maria Mestermann, deren Eltern den Wortmanns Hof in Frielinghausen erworben hatten, den Bund der Ehe ein. 1782 baute Franz Klauke ein neues Wohnhaus (später: Klöpper).  



6. Aus der Hengsbecker („Hengesbacher“) Bauernschaft

 

 

„Die Schwestern Dorothea und Catharina Schuerman wegen einfacher Unzucht: Dorothea wird 3 Mark geben, Catharina wird 1 Reichstaler (?) geben.“

Hier wurden beide gleichzeitig für dasselbe oder ein ähnliches Vergehen belangt. Die Zahlung stand zum Zeitpunkt des Eintrags noch aus. Dass zwei Schwestern gemeinsam in einem Eintrag erscheinen, deutet oft darauf hin, dass sie entweder im selben Haushalt lebten oder ihre Vergehen zur gleichen Zeit (vielleicht sogar im selben sozialen Umfeld) bekannt wurden. Die unterschiedliche Strafhöhe könnte auf das Alter, den sozialen Status oder die Schwere des jeweiligen Falls (z. B. Wiederholungstat) zurückzuführen sein.

 

„Anton Becker, genannt Volmer, vom eigenen Bruder angeklagt, weil er seine Mutter geschlagen hat. 1 Pfund Wachs.“

Anton hieß mit Familiennamen Becker, lebte aber vermutlich auf dem Hof Volmer oder stammte von dort. „Vom eigenen Bruder angeklagt“: Das zeigt eine tiefe familiäre Zerrüttung, da der Bruder ihn bei der Obrigkeit (dem Richter oder Pfarrer) gemeldet hat. Tätliche Angriffe gegen Eltern galten damals als besonders schweres moralisches und rechtliches Vergehen (Verletzung des vierten Gebots). Ein Pfund Wachs: Erstaunlicherweise ist die Strafe mit 1 Pfund Wachs (für Kirchenkerzen) recht glimpflich, wenn man die Schwere des Vorwurfs bedenkt. Vielleicht gab es mildernde Umstände oder die Beweislage war dünn.

 

„Jürgen, der Diener bei Bockheim, soll verhört werden, jedoch behutsam aus gewissen Gründen, ob er verheiratet ist und warum er nicht bei der Seinen (seiner Frau) wohnt; und gegebenenfalls soll ihm [die Rückkehr] auferlegt werden, da die Ehefrau darum bittet und er mir auch versprochen hat, dass er zu ihr zurückkehren wolle; und es soll zur Klärung des Falles eine Erklärung abgegeben werden, ob er hierbleiben kann.“

Der Schreiber möchte hier keine Gewalt anwenden, sondern die Sache „mit Milde“ klären, warum er nicht bei der Seinen wohnt. Es geht um böswilliges Verlassen (desertio malitiosa): Jürgen hat sich offenbar von seiner Frau getrennt, ohne geschieden zu sein. Die Initiative ging wohl von der verlassenen Ehefrau aus, die ihren Mann zurückhaben wollte. Dieser scheint gegenüber der Obrigkeit bereits Reue gezeigt oder zumindest Versprechungen gemacht zu haben. Es geht um dessen Aufenthaltsrecht. Wenn er nicht zu seiner Frau zurückkehrt, verliert er möglicherweise die Erlaubnis, in diesem Kirchspiel zu arbeiten.

Es scheint ein klassischer Fall von Ehestreitigkeit zu sein, in die sich die Kirche oder das Gericht einmischte. Damals war das Zusammenleben der Eheleute eine rechtliche Pflicht. Ein „suaviter“, = sanftes Vorgehen deutet darauf hin, dass man Jürgen eher überreden als zwingen wollte, vielleicht weil er ein guter Arbeiter war.

 

7. Absentes „Die Abwesenden“

 

 

In einem Brüchten- oder Kirchenregister markiert diese Überschrift eine Liste von Personen, die nicht vor Ort waren, um ihre Strafe zu zahlen oder sich zu rechtfertigen. Vielleicht sind diese aus dem Kirchspiel weggezogen, um der Verfolgung zu entgehen.

 

Barbara Dicke hatte fleischlichen Umgang mit einem Nichtkatholiken; sie wohnt bei ihrem Bruder Jacob Dicke nahe Lahr.“

commercium carnale = „fleischlicher Umgang“ ist eine kirchenrechtliche Umschreibung für außerehelichen Geschlechtsverkehr mit einem Nichtkatholiken (cum acatholico). In der Gegenreformation und der Zeit danach galt im kurkölnischen Sauerland der Kontakt zu Protestanten als erschwerender Umstand oder gar als eigener Tatbestand, der die kirchliche Obrigkeit besonders alarmierte. Da sie bei ihrem Bruder Jacob untergekommen war, war sie für die Behörden greifbar, auch wenn sie unter der Rubrik „Absentes“ geführt wurde. 

Die Herkunft der Geschwister Dicke ist unbekannt. Der Bruder Johann Jacob hatte am 19.01.1750 in Eslohe die Esloherin Maria Catharina Rüther, am 26.04.1722 als Tochter der Eheleute Christoph und Elisabeth Hilgenhövel geboren, geheiratet und sind danach verzogen.   

 

Joannes Everhardus Kaucke und Maria Margareta Laurentz wegen einfacher Unzucht; sie wohnen in der Pfarrei Schliprüthen.“

Zu den Personen: Johann Eberhard Kauke kam aus Serkenrode und heiratete am 27.04.1763 die Maria Margaretha Laurentz. Sie war am 17.01.1734 in Eslohe als Tochter der Eheleute Conrad Laurentz und Maria Elisabeth Selmann geboren. 

Hier werden beide Partner gemeinsam für ihr Vergehen, vermutlich wegen unübersehbarer Schwangerschaft der Braut aufgeführt. Die Hochzeit fand in Eslohe statt, die Eheleute zogen aber in die Nachbarpfarrei. Von einer Flucht, um der Strafe zu entgehen, wird nicht die Rede gewesen sein. In den Pfarrbüchern von Schliprüthen finden sich keine Hinweise über ihren Verbleib.  

 

In Registern aus der Pfarrei Schliprüthen finden sich jedoch weitere Personen, die entweder weggezogen sind oder in benachbarten Pfarreien auffällig wurden: 

Joannes Richardus Schulte in Serkenrode, er ist aus der Pfarrei geflohen“

 

Anna Maria Grote aus Schliprüthen, wegen eines Fehltritts (Unzucht) mit einem Soldaten.“ (Soldaten waren oft Durchreisende, was die Verfolgung der Vaterschaft erschwerte).

 

Petrus Habbel, es wird gesagt, dass er in Köln wohnt; er hat noch keine Genugtuung geleistet.“ Köln war ein häufiges Ziel für junge Leute aus dem Sauerland, die der dörflichen Kontrolle entfliehen wollten.

 

Joannes Casparus Schnetteler wegen einfacher Unzucht; er wohnt nun verheiratet in Wenholthausen.“

Zur Person: Caspar Schnettler heiratete in der Pfarrkirche zu Wenholthausen am 29.07.1763 die Maria Catharina Schulte. 

Das bedeutet, dass er zwischen dem Vergehen und diesem Registereintrag geheiratet hat – entweder seine damalige Partnerin oder eine andere Frau. Da er unter „Absentes“ steht, wohnte er zum Zeitpunkt der Notiz nicht mehr in der Pfarrei Eslohe, sondern war in die Nachbarpfarrei Wenholthausen gezogen. Im Taufbuch der Pfarrei Wenholthausen ist die Geburt eines gemeinsamen Kindes nicht vermerkt. Die Eheleute sind vermutlich fortgezogen.